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EN 17353

In Situationen mit mittlerem Risiko sollen PSA nach EN 17353 die Auffälligkeit des Trägers unter allen Tageslichtbedingungen und/oder bei Beleuchtung durch Fahrzeugscheinwerfer oder Suchscheinwerfer im Dunkeln hervorheben.

Erhöhte Sichtbarkeit

Die Norm enthält Leistungsanforderungen für Farbe und Rückstrahlung sowie für die Mindestflächen und für die Platzierung der Materialien in Schutzausrüstungen.

Drei Typen

Die Norm bezieht sich auf drei Typen basierend auf den vorhersehbaren Einsatzbedingungen.

Typ A

Ausrüstung, die nur bei Tageslicht verwendet wird, wenn die Gefahr besteht, nicht gesehen zu werden.
Diese PSA verwenden nur fluoreszierende Materialien.

Typ B

Ausrüstung, die nur bei Dunkelheit verwendet wird, wenn die Gefahr besteht, nicht gesehen zu werden. Typ B ist in 3 Stufen unterteilt und verwendet nur retroreflektierende Materialien.

  • B1 enthält frei hängende retroreflektierende Geräte – entwickelt für die Bewegungserkennung.
  • B2 umfasst retroreflektierende Geräte oder Materialien, die entweder vorübergehend oder dauerhaft nur an den Gliedmaßen angebracht werden. Sie sind für die Bewegungserkennung entwickelt.
  • B3 umfasst retroreflektierendes Material, das auf dem Rumpf angebracht ist, um die Körperform zu erkennen, oder retroreflektierendes Material, das auf dem Rumpf und den Gliedmaßen platziert wird, für Körperform- und Bewegungserkennung.

Typ AB

Ausrüstung, die verwendet wird, wenn die Gefahr besteht, bei Tageslicht, Dämmerung und Dunkelheit nicht gesehen zu werden.
Für die erhöhte Sichtbarkeit verwendet dieser Typ AB sowohl fluoreszierenden als auch retroreflektierenden und/oder kombinierten Komponenten.

Mindestflächen:

Mindestmaterialflächen (in m²) für die Typen B1 und B2

B1 B2
Retroreflektierendes Material 0.003 0.018

Mindestfläche (in m²) der eingearbeiteten Materialien für Benutzer mit einem Höhenbereich > 140 cm²

A B3 AB
Fluoreszierendes Material 0.24 - 0.24
Retroreflektierendes Material - 0.08 0.08
Kombiniertes Leistungsmaterial - - 0.24

Rundumsichtbarkeit

Die Rundumsichtbarkeit muss durch folgende Platzierung von fluoreszierendem und/oder retroreflektierendem oder kombiniertem Leistungsmaterial erreicht werden

  • Nicht weniger als 40% der Mindestfläche des fluoreszierenden und/oder retroreflektierenden Materials ist sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite vorhanden, wenn die PSA flach gelegt werden.
  • Nicht weniger als 10 % der Mindestfläche des fluoreszierenden und/oder retroreflektierenden Materials ist sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite vorhanden, wenn die PSA flach gelegt werden.

Leistung der Materialien

Während sich EN ISO 20471 nur auf fluoreszierendes gelb, fluoreszierendes orange-rot und fluoreszierendes rot bezieht, erlaubt EN 17353 mehr Farben: fluoreszierendes gelb-grün, fluoreszierendes gelb, fluoreszierendes gelb-orange, fluoreszierendes orange, fluoreszierendes orange-rot , fluoreszierendes rot und fluoreszierendes rosa.

Die Spezifikationen der retroreflektierenden Materialien für B2, B3, AB2 und AB3 sind identisch mit EN ISO 20471. Die Leistung der retroreflektierenden Materialien für B1-Ausrüstung ist identisch mit EN 13356.